Steuerlexikon

Indirekte Steuern

Der Steuerschuldner – regelmäßig der Verkäufer oder Anbieter einer Dienstleistung – bei indirekten Steuern wälzt diese regelmäßig auf den Verbraucher ab. Der Verbraucher muss die Steuern nicht an das Finanzamt abführen. Der Kreis der Steuerpflichtigen ist bei der indirekten Steuer – wie der Umsatzsteuer – eher gering, während die Steuer verhältnismäßig viele belastet.