Steuerlexikon

Industriebclub

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem sog. Industrieclub erstattet, werden die erstatteten Mitgliedsbeiträge nicht zum steuerpflichtigen Lohn gezählt, wenn die Mitgliedschaft aus überwiegend beruflichen Motiven veranlasst ist.