Steuerlexikon

Jahressteuerbescheinigung

Finanzdienstleistungseinrichtungen und Kreditinstitute müssen ihren Kunden jedes Jahr eine zusammenfassende Steuerbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung muss allerdings angefordert werden, denn sie wird nicht automatisch an die Kunden versandt. Wer einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, benötigt die Jahressteuerbescheinigung regelmäßig nicht, denn steuerlich ist bereits alles geregelt. Wer diese Bescheinigung nicht hat, einen Freistellungsauftrag vergessen oder zu gering beantragt hat und wer in verschiedenen Finanzinstituten sowohl hohe Gewinne als auch Verluste geltend machen kann, sollte diese Bescheinigung bei seiner Bank oder dem Kreditinstitut beantragen, um ggf. zu viel gezahlte Steuern wieder zu bekommen.