Steuerlexikon

Jobticket

Das Ticket, welches ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erhält, um dieses zu Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und dem Wohnsitz zu nutzen, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Aufwendungen zu den Reisekosten zählen. Die Versteuerung kann pauschal mit 15% durch den Arbeitgeber erfolgen. Dieses Vorgehen führt zur Sozialversicherungsfreiheit. Wird dem Arbeitnehmer das Ticket nur zu einem vergünstigten Preis überlassen, der auf Verhandlungen mit den kommunalen oder privaten Verkehrsunternehmen beruht, ist die Ermäßigung kein geldwerter Vorteil und damit nicht steuerpflichtig. Ebenfalls ist ein Sachbezug möglich, wenn der Arbeitnehmer das Ticket auf sonstige Weise verbilligt oder überlassen bekommt.