Steuerlexikon

Kontoführungsgebühren

Konten werden regelmäßig auch für beruflich veranlasste Transaktionen genutzt. Dazu zählt beispielsweise der Eingang des Arbeitslohns oder die Überweisung für beruflich veranlasste Aufwendungen. Somit ist das Konto jedenfalls zum Teil beruflich veranlasst und die Finanzämter lassen den Abzug eines Pauschalbetrages im Jahr als Werbungskosten zu. Momentan liegt dieser Pauschalbetrag bei 16 €. Der Betrag findet regelmäßig Berücksichtigung unabhängig von der tatsächlichen Gebührenstruktur des Kontos, d.h. der Abzug von 16 € wird auch dann zugelassen, wenn das Girokonto bei der entsprechenden Bank eigentlich kostenlos ist.