Steuerlexikon

Limited Company

Limited ist die Bezeichnung für die nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft in Großbritannien. Die Rechtsform ist allerdings eher mit der deutschen GmbH als mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Die Limited muss von der Public Limited Company abgegrenzt werden, die ihrem Wesen nach der deutschen Aktiengesellschaft entspricht, da deren Aktien – entsprechend der Bezeichnung, öffentlich erhältlich sind. Während kleine und mittelständige Unternehmen in Großbritannien in der Regel die Limited wählen, sind große Unternehmen zumeist in der Rechtsform der PLC anzutreffen. Der entscheidende Vorteil der Limited ist, dass die Haftung aus das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, ohne das Erfordernis eines Mindeststammkapitals. Allerdings ist bei einem zu geringen Stammkapital mit einer Insolvenz und Haftungen für das Privatvermögen zu rechnen. Das Image der Limited ist – durch Vorurteile hinsichtlich der Haftung – etwas belastet und kann zukünftige Geschäftspartner abschrecken. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit und der Rechtsprechung des EuGH kann eine Limited auch in Deutschland gegründet werden. Um dieser Praxis etwas Einhalt zu gebieten, wurde im Jahr 2008 als attraktive Alternative die UG geschaffen.