Steuerlexikon
Liquidation
Wenn eine Gesellschaft liquidiert, also aufgelöst wird, entstehen für die Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen oder private Vermögenszuflüsse, die steuerfrei bleiben. Wenn die Erträge im Rahmen der Liquidation durch die Realisierung stiller Reserven oder durch die Ausschüttung einbehaltener Gewinne entstehen, liegen steuerbare Erträge aus Kapitalvermögen vor. Wenn ein Anteil oder eine Beteiligung an der Gesellschaft zurückgezahlt werden und die Beteiligung weniger als 5 Jahre mit Veräußerungsgewinn gehalten wurde, besteht eine Steuerpflicht. Wenn dem Gesellschafter Verluste entstanden sind, können diese steuerlich berücksichtigt werden. Wenn die Haltefrist von 5 Jahren überschritten wurde, liegen private Vermögenszuflusse vor, die steuerlich nicht berücksichtigt werden und damit steuerfrei sind. Allerdings können dann auch keine Verluste geltend gemacht werden.