Steuerlexikon

Mobilfunkvertrag

Für die Aufwendungen eines Mobilfunkvertrages gelten die gleichen Voraussetzungen wie zu den Telefonkosten. Das Handy wird im Alltag oftmals auch beruflich genutzt. Daher sind die Kosten für den Mobilfunkvertrag auch über die Pauschalmethode abzugsfähig. Der Steuerpflichtige kann jedoch auch über den Einzelnachweis eine höhere prozentuale Verwendung nachweisen. Auch hier gilt es darauf zu achten, dass der Vertrag nicht gebündelt mit einem DSL Vertrag zusammen auf der Rechnung ausgewiesen wird. Dann ist der Abzug nur einmal möglich.