Steuerlexikon

Musiker

Musiker können selbständig, freiberuflich oder auch in einem Angestelltenverhältnis tätig werden. Die Abzugsfähigkeit ihrer Aufwendungen und die steuerliche Einordnung orientiert sich an der konkreten Qualifizierung der Tätigkeit. Das Finanzamt nimmt die Abgrenzung der Tätigkeiten anhand der Art und Weise der Ausübung vor. Im Einzelfall kann das einen deutlichen steuerlichen Unterschied machen. Während die Einkünfte Selbständiger der Gewerbesteuer unterliegen, sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig.