Steuerlexikon

Operatingleasing

Unter Leasing ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsguts vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer zu verstehen. Das Operatingleasing entspricht seinem Wesen nach den üblichen Mietverträgen mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Kosten für Wartung, Pflege, Versicherung und Reparatur übernimmt der Leasing-Geber. Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden. Bei Vertragskündigt gibt der Leasing-Nehmer das geleaste Wirtschaftsgut an den Leasing-Geber zurück und befreit sich dadurch von sämtlichen Verpflichtungen. Die Raten des Leasing-Vertrages stellen beim Leasing-Geber Betriebsausgaben und beim Leasing-Nehmer Betriebseinnahmen dar.