Steuerlexikon
Opfergrenze
Die Opfergrenze ist ein Begriff aus dem Steuerrecht bezüglich der Unterhaltsleistungen. Diese dürfen nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zwischen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem nach Abzug der Unterhaltszahlungen für die Bestreitung des familiären Lebensbedarfs Verbleibenden stehen. Diese Grenze gilt unabhängig vom Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen. Für Unterhaltsleistungen an den Ehegatten ist die Opfergrenze hingegen ohne Bedeutung. Die Opfergrenze beträgt nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums maximal 50%.