Steuerlexikon

Orchesterleiter

Bis zum sog. „Künstlererlass“ der Finanzverwaltung war die steuerlich Einordnung der Tätigkeit eines Orchesterleiters nicht ganz geklärt. Mittlerweile besteht für den Orchesterleiter eine Wahlfreiheit. Er kann entweder im nicht selbständigen Angestelltenverhältnis tätig werden oder auf selbständiger Basis arbeiten. Von einer selbstständigen Tätigkeit ist meistens dann auszugehen, wenn das Orchester unter dem Leiter steht und seinen Bekanntheitsgrad auf den Grad der Bekanntheit des Leiters zurückführt. Wird die Tätigkeit jedoch nur nebenberuflich – also regelmäßig nur bei sehr kleinen Orchestern der Fall – ausgeübt, ist die Anwendung der Übungsleiterpauschale möglich.