Steuerlexikon
Pauschalisierungserlass
Die Finanzverwaltung wird im Einkommensteuergesetz dazu ermächtigt, die auf ausländische Einkünfte anfallende deutsche Einkommensteuer mit einem Pauschalbetrag festzusetzen. Davon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn die Festsetzung ökonomisch nicht sinnvoll ist oder die Anwendung der Vorschrift im konkreten Fall besonders schwierig oder kompliziert ist. Ein solcher Pauschalisierungserlass kommt allerdings nur in Betracht, wenn es sich um Staaten handelt, mit denen die Bundesrepublik Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat.