Steuerlexikon

Pensionszusage

Die Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusicherung des Arbeitgebers, dem Arbeitgeber nach dessen Erwerbersende eine einmalige oder laufende Versorgungsleistung zu gewähren. Die Mittel für diese Versorgungsleistung muss der Arbeitgeber selbst aufbringen. Aufwendungen für eine Direktzusage bleiben beim Arbeitnehmer steuerfrei