Steuerlexikon

Praktikum

Wenn das Praktikum notwendig für Studium oder Ausbildung ist – also in diesem Rahmen durchgeführt wird – und keine Gegenleistung gezahlt wird, können die Aufwendungen im Rahmen des Praktikums als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wenn durch das Praktikum steuerbare Einnahmen entstehen, können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.