Steuerlexikon

Publikationen

Wenn Publikationen in Fachzeitschriften oder Tages/Monatszeitungen vorgenommen werden, muss die Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber angemeldet werden. Die Steuer wird dann mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Auf den Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet.