Steuerlexikon

Rückzahlung von Entschädigungen

Es ist durchaus gängige Praxis das bereits gezahlte Entschädigungsleistungen wieder zurückgezahlt werden müssen, weil der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Abfindungsverträge enthalten oftmals Klauseln mit einer bestimmten Frist. Wird diese Frist durch den Abfindungsempfänger nicht eingehalten, weil ggf. ein attraktives Jobangebot in Aussicht ist, muss die Abfindung wieder an den ehemaligen Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung ist im Veranlagungszeitraum als negative Einnahme nach § 19 EStG zu versteuern. Dieser Vorgang ist nach der Auflassung des Bundesfinanzhofs ausdrücklich gewollt, da es konsequent ist, wenn der Zufluss begünstigt und der Abfluss das reguläre Einkommen hingegen mindert.