Steuerlexikon
Scheingeschäfte
Scheingeschäfte erfreuen sich im Rahmen von Immobilien und Grundstückskäufen einer großen Beliebtheit, um Notargebühren zu sparen. Dabei wird ein deutlich niedrigerer Betrag vor dem Notar beurkundet und für diesen Betrag die Gebühren bezahlt, während insgeheim ein höherer Verkaufspreis ausgemacht wurde und dieser höhere Preis letztlich auch vom Käufer bezahlt wird. Steuerlich wird nicht das Scheingeschäft bewertet, sondern das verdeckte Geschäft nach § 41 Abs. 2 AO. Die Steuern knüpfen an die tatsächliche Vermögensverschiebung an.
Praxishinweis: Von derartigen Gestaltungen beim Grundstückskauf ist unbedingt Abstand zu nehmen. Finanzämter kennen diese Praxis und decken solche Vorgänge regelmäßig auf. Auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ist ein solches Vorgehen sehr bedenklich.