Steuerlexikon
Selbstanzeige
Im Fall der Steuerhinterziehung kann der Täter sich freiwillig selbst anzeigen nach § 371 AO. Die Selbstanzeige ermöglicht dem Täter – unter bestimmten Voraussetzungen – Straffreiheit zu erlangen. Strafrechtlich stellt die Selbstanzeige einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar, welcher nur dann gewährt wird, wenn selbstständig Anzeige erstattet wird. Der Gesetzgeber hatte für die Straflosigkeit zwei Motive. Zunächst spielen fiskalische Erwägungen eine Rolle, denn der selbstanzeigende Täter eröffnet dem Staat neue Steuerquellen, die bisher nicht entdeckt wurden. Außerdem soll der Täter durch diese Möglichkeit wieder zur Steuerehrlichkeit zurückgeführt werden.