Steuerlexikon

Syndikus

Syndikus ist regelmäßig die Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der – meist in leitender Funktion – in einem Unternehmen, Stiftung oder sonstiger Körperschaft angestellt ist und diese in Rechtsfragen berät und ggf. auch vor Gericht vertritt. Steuerberater, die eine betriebswirtschaftlich und steuerlich beratende Funktion in einem Unternehmen einnehmen, werden als Syndikus-Steuerberater bezeichnet. Die Grundsätze des Berufsstandes, welche in den jeweiligen Rechtsgrundlagen festgelegt sind, müssen auch im Unternehmen für die Berufsträger gelten.