Steuerlexikon
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Wird ein Unternehmer zur Umsatzsteuer veranlagt, erhält nach Maßgabe des § 27a UStG eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Nummer wird ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Der Antrag kann auch beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt werden, welches den Antrag an das Bundeszentralamt weiterleitet. Der Nummer kommt eine erhebliche Bedeutung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handelns zu. Eine solche Nummer kann nur an Personen oder Gesellschaften erteilt werden, die bei der zuständigen Landesfinanzbehörde umsatzsteuerrechtlich geführt werden.