Steuerlexikon

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft ist seit Ende des Jahres 2008 eine in § 5a GmbHG geregelte Rechtsform. Die Gesellschaft ist in ihren Grundzügen der GmbH ähnlich, denn es handelt sich ebenfalls um eine juristische Person. Allerdings muss das Mindeststammkapital lediglich einen Euro betragen. Der Gesetzgeber hat diese Rechtsform als Alternative zur britischen Limited eingeführt. In der Regel ist eine UG vollumfänglich körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Die Jahresabschlüsse müssen gem. §§ 325, 326 HGB veröffentlich werden. Aufgrund des geringen Mindeststammkapitals erfreut sich die UG in Gründerkreisen einer regen Beliebtheit und zählt zu den häufigsten Neugründungen. Dem geringen Mindeststammkapital ist auch die umgangssprachliche Bezeichnung der Mini-GmbH geschuldet.