Steuerlexikon

Unterstützungskasse

Zahlungen des Arbeitsgebers an eine Unterstützungskasse führen beim Arbeitnehmer nicht zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Lohns. Die Versorgung wird durch eine rechtsfähige Einrichtung – die sog. Unterstützungskasse – durchgeführt. Diese wird meist als Verein, GmbH oder Stiftung geführt. Eine Besonderheit der Unterstützungskasse ist der Umstand, dass kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistungen besteht. Da auf den Rechtsanspruch verzichtet wird, unterliegt die Unterstützungskasse nicht der Versicherungsaufsicht und kann ihr Vermögen frei anlegen. Das Bundesarbeitsgericht bejaht jedoch in ständiger Rechtsprechung einen faktischen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Leistungen. Somit kommt dem Rechtsverzicht keine praktische Bedeutung zu. Regelmäßig ist die Unterstützungskasse von der Körperschaftssteuer befreit.