Steuerlexikon

Verlustausgleich

Der Verlustausgleich ermöglicht es, die Gewinne mit den Verlusten zu verrechnen. Im horizontalen Verlustausgleich verrechnet man die Gewinne mit den Verlusten aus der gleichen Einkunftsart. Der vertikale Verlustausgleich gestattet, die Verluste aus einer Einkunftsart mit den Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart zu verrechnen. Der Betrag, der nach einer horizontalen und vertikalen Verrechnung bestehen bleibt, ergibt dann im Ergebnis die Summe i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG. Da dem Steuerpflichtigen bei einem Verlustausgleich unzählige Gestaltungsmöglichkeiten offen stehen, wie die sogenannten Abschreibungsmodelle, hat der Gesetzgeber sich schon des Öfteren daran versucht, diese Möglichkeiten einzuschränken.