Steuerlexikon

Verpflegungsmehraufwand

Im Rahmen einer Dienstreise oder ggf. auch einer Durchfahrt oder sonstigen beruflich veranlassten Tätigkeit im Ausland können höhere Kosten für die Verpflegung anfallen, da die Kosten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Ausland deutlich variieren können. Der Mehraufwand kann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angerecht werden und so die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mindern. Der anrechenbare Mehraufwand ist von Land zu Land unterschiedlich und die Höhe des Betrages ändert sich in der Regel jährlich. Die Tabellen mit dem anrechenbaren Mehraufwand lassen sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums finden.