Steuerlexikon

Verwaltungskosten

Bei den Verwaltungskosten muss differenziert werden, ob es sich um Kosten der Verwaltung der Fertigung handelt oder allgemeine Fertigungskosten vorliegen. Die Kosten der Verwaltung der Fertigung z.B. die Verwaltung des Lohnbüros werden handels- und steuerrechtlich den Herstellungskosten zugerechnet. Die Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung können nicht unter die Herstellung gefasst werden. Dazu zählen regelmäßig die Kosten für Einkauf und Wareneingang, Buchführung, Statistik, Werkschutz und Ausbildung.