Steuerlexikon

Werbungskosten

Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mindern sich durch die Werbungskosten. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Aufwendungen werden an der Einkunftsart abgezogen, bei der sie auch entstanden sind. Wenn den Werbungskosten in einem Veranlagungszeitraum keine Einnahmen gegenüberstehen, ist ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag in die folgenden Jahre möglich. In § 9 EStG finden sich einige Regelbeispiele, die unter den Begriff der Werbungskosten fallen und damit auch in erster Linie geprüft werden. Einige dieser Regelbeispiele stellen Pauschalen dar, welche sich im allgemeinen Sprachgebrauch bereits etabliert haben. Dazu wird beispielsweise auch die Entfernungspauschale gezählt. Allerdings gibt es aktuell auch streitige Werbungskosten wie die Aufwendungen für ein Erststudium oder eine Erstausbildung. Werbungskosten sind für den Steuerpflichtigen günstiger als Sonderausgaben, da bei Werbungskosten ein Verlustvortrag möglich ist.