Steuerlexikon

Zivildienst

In der Mitte des Jahres 2011 wurde der Zivildienst vom sog. Bundesfreiwilligendienst abgelöst. Wer im Rahmen des Dienstes ein sog. Taschengeld erhält, profitiert derzeit noch von der Steuerfreiheit.

Alle Soldaten, die ihren Dienst vor dem 1.1.2013 angetreten haben und Geld- oder Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz erhalten, sind steuerlich privilegiert. Wer seinen Dienst nach dem 1.1.2013 angetreten hat, muss sämtlich Sach- und Geldzulagen vollumfänglich versteuern.