Steuerlexikon

Zuckersteuer

Die Zuckersteuer war eine Verbrauchssteuer auf Bundesebene. Ihre Erhebung geht auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück, denn erst mit der industriellen Massenproduktion war eine Besteuerung sinnvoll. Die Verwaltung wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch den Zoll übernommen. Um einen Konflikt mit dem EU-Binnenmarkt zu vermeiden, wurde die Zuckersteuer im Jahr 1993 ersatzlos abgeschafft. Aus gesundheitspolitischen Gründen steht eine Erhebung aktuell wieder in der Diskussion. Insbesondere die WHO hält eine Besteuerung für notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu schützen.